Grundsteuer-Infos

 Allgemein

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland haben, unabhängig von der Rechtslage im jeweiligen Bundesland, bis zum 31. Oktober 2022 31. Januar 2023 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, in welcher sie Angaben zu ihrem Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2022 machen. Die Finanzamtszuständigkeit richtet sich nach der Lage des jeweiligen Grundbesitzes. Grundsätzlich besteht die gesetzliche Vorgabe zur elektronischen Erklärungsabgabe.

Wissenswertes zur Grundsteuerreform
Die wichtigsten Informationen zur Reform im Überblick und die Regelungen in jedem einzelnen Bundesland.
Link zur gemeinsamen Internetseite der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes.


Übersicht welches Bundesland welches Grundsteuer-Modell anwendet

Grundsteuererklärung - Checklisten für verschiedene Grundstücksarten und Bundesmodell sowie Ländermodelle, zur Vorbereitung der  Erklärungen (im PDF-Format, zum Herunterladen und Ausfüllen am PC).

Selbsterstellung der Grundsteuererklärung

 

Grundsteuererklärung für Privateigentum - vereinfachte Übermittlungsmöglichkeit 
Für einfach gelagerte Sachverhalte (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) in Ländern, die bei der Grundsteuer das Bundesmodell anwenden, wird vom Bundesfinanzministerium eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung bei Mein Elster - siehe nachfolgend - ist bei dem vereinfachten Verfahren nicht erforderlich

Registrierung bei Mein ELSTER - Klickanleitung
Mein ELSTER ist das Online Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten an die Finanzverwaltung möglich ist, und zwar unabhängig davon, in welchem Bundesland man lebt und in welchem Bundesland das Grundstück liegt. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern.

Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare auf Mein ELSTER - Klickanleitungen für Grundstücke in Rheinland-Pfalz
Diese Benutzerhilfen richten sich an Personen, die sich bereits erfolgreich bei Mein ELSTER registriert haben und eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) für ihr in Rheinland-Pfalz belegenes Grundstück (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Land- und Forstwirtschaft) elektronisch ans Finanzamt übermitteln möchten.

Erstellung der Grundsteuererklärung durch Grundstücks- und Hausverwaltungen

Grundstücks- und Hausverwaltungen sind nach § 4 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz befugt, bezüglich der von ihnen verwalteten Objekte zu Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts Hilfe in Steuersachen zu leisten. Dies bedeutet für die Immobilienverwalter konkret, dass sie bei der Erstellung der Grundsteuererklärungen helfen, die Erklärungen ausfüllen und auch über das Elster-Portal elektronisch abgeben dürfen und umfasst auch die Entgegennahme der Feststellungsbescheide und die Einlegung von Rechtsbehelfen, sofern hierfür Vollmachten erteilt werden. Die Hilfeleistung ist den Immobilienverwaltern außerdem bei von ihnen verwalteten Mietshäusern (z.B. Mehrfamilienhäuser) sowie für Wohnungen im Eigentum einer Gemeinschaft (z. B. eine Hausmeisterwohnung) gleichermaßen gestattet. Quelle: finanzamt.hessen.de

Erstellung der Grundsteuererklärung durch uns, Ihren Steuerberater

Wenn Sie bereits Mandant bei uns sind, können Sie auch uns mit der Erstellung der Grundsteuererklärung(en) beauftragen. Dazu benötigen wir für jedes Grundstück die entsprechende nachfolgende Checkliste von Ihnen vollständig ausgefüllt und das vollständige entsprechende Informationsschreiben der Finanzverwaltung bzw. Kommune (Hessen). 

Grundsteuererklärung - Checklisten für verschiedene Grundstücksarten und Bundesmodell sowie Ländermodelle, zur Vorbereitung der Erklärungen (im PDF-Format, zum Herunterladen und Ausfüllen am PC).

Hinweise

Die in den Downloads enthaltenen Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Informationen kann daher nicht übernommen werden.
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